Beschwerderegelung

Wenn Eltern oder Schüler einen Grund haben, sich über eine s c h u l i s c h e Angelegenheit zu beschweren, gibt es folgendes Verfahren:
 
Beschwerden von Schülern
Beschwerden über Vorfälle, die während der Pause mit Mitschülern auftreten, werden durch die aufsichtsführenden Lehrkräfte gelöst. Auch die ausgebildeten Streitschlichter sind Ansprechpartner. Sind die Beschwerden größeren Ausmaßes, wird ein Termin vereinbart, um den Vorfall in Ruhe zu besprechen und den Konflikt zu lösen. Dafür kann eine Streitschlichtung erfolgen, eine Erörterung im Klassenrat und/oder die Einbeziehung der Klassenleitung und/oder Schulleitung.
Treten die Beschwerden über Mitschüler im Unterricht auf, ist in erster Linie die Klassenlehrkraft bzw. die Fachlehrkraft zuständig, um tragfähige Lösungen zu finden. Individuelle Probleme von Schüler/Innen werden in Einzelgesprächen mit der Klassenlehrkraft geklärt. Auch eine Beratungslehrkraft wäre ansprechbar (falls vorhanden). Dabei ist abzuwägen, ob je nach Schwere des Problems die Erziehungsberechtigten dazu gebeten werden.
In allen Klassen ab Klasse 2 (2.Halbjahr) ist ein Klassenrat einzurichten. In dieser Runde wird regelmäßig der Kummerkasten geleert. Die Beschwerden werden vorgetragen und der oder die Betroffene hat Gelegenheit, sich dazu zu äußern.
Bei Beschwerden von Schülern über Lehrkräfte wird zunächst die Klassenleitung eingeschaltet. Wenn das Problem nicht behoben werden kann, wird die Schulleitung hinzugezogen.


Beschwerden von Eltern
Beschwerden von Eltern sollen an die betroffenen Lehrkräfte gerichtet sein. Wenden sich Eltern direkt an die Schulleitung, obwohl es um eine Lehrkraft geht, bittet die Schulleitung  die Eltern darum, das direkte Gespräch zunächst nachzuholen. Sollte ein Gespräch unter Teilnahme der Schulleitung notwendig sein, können weitere Personen hinzugezogen werden, z.B. für die Eltern ein Elternvertreter der Klasse, für die Lehrkraft eine weitere Lehrkraft oder jemand aus dem Personalrat. Dafür ist eine Absprache untereinander notwendig. Lässt sich in dieser Runde keine Einigung erzielen, können die Eltern sich an die Außenstelle der Landesschulbehörde in Celle wenden. Die Schulleitung kann mit Hilfe  der Außenstelle der Landesschulbehörde das weitere Vorgehen besprechen.

Beschwerden im Ganztagsbereich oder in der Betreuungszeit
Eltern und Schüler richten ihre Beschwerde direkt an die betroffene Person, z.B. die Stammgruppenleitung. Die Koordinatorin für den Nachmittagsbereich hilft bei der Weitergabe der Beschwerde und steht in schwierigen Fällen als weitere Ansprechpartnerin für die Klärung zur Verfügung. Sie kann sich zusätzliche Hilfe durch die Schulleitung holen.


Insgesamt müssen alle Beteiligten Z E I T haben. Lehrkräfte können nur bedingt in Pausen Beschwerden bearbeiten. Bitten um Rückruf können über das Sekretariat an die Lehrkraft weitergeleitet werden und es besteht die Möglichkeit, Telefonate direkt nach Unterrichtsschluss und Mittagszeit zu führen.